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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Bergbahn AG Kitzbühel
Fassung Mai 2025

Geltungsbereich

1. Die Bergbahn AG Kitzbühel (in der Folge kurz als „Bergbahn“ bezeichnet) erbringt ihre Leistungen gegenüber ihren Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz als „AGB“ bezeichnet). Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages zwischen der Bergbahn und dem Kunden wird auch der Inhalt der dann jeweils aktuellen Version der AGB (welche im Internet abrufbar ist, an den jeweiligen Talstationen ausgehängt ist oder dem Kunden auf Wunsch übergeben wird) jeweils als Bestandteil des zwischen der Bergbahn und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages vereinbart.

2. Sollten auf das Vertragsverhältnis zwischen der Bergbahn und dem Kunden allenfalls auch andere AGB zur Anwendung kommen, gehen bei Widersprüchen jedenfalls immer diese AGB der Bergbahn anderen AGB vor.

3. Erwirbt der Kunde ein (Verbund-) Ticket zur Nutzung von Anlagen mehrerer Unternehmen, so handelt die Bergbahn AG Kitzbühel für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Die Leistungen die mit einem solchen (Verbund-) Ticket in Anspruch genommen werden können, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher immer das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Unfall ereignet hat; vertragliche Ansprüche (zB aus der Pistensicherung oder der Beförderung) werden daher von dem Unternehmen bearbeitet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat.
Für die Beförderung mit Fahrrädern, Hunden sowie beim Paragleiten, u. ä. gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der Bergbahn AG Kitzbühel.

4. Abweichende AGB werden von der Bergbahn nicht akzeptiert.

Leistung der Bergbahn

1. Die Bergbahn erbringt die vereinbarten Leistungen nur gegen Vorweis eines gültigen Fahrausweises.

2. Die Bergbahn ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

3. Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich.

Entgelt

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Entgelte – auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrausweise jeweils gültigen Preise - sofort und ohne Abzug fällig.

2. Für eine KeyCard hat der Kunde eine Depot-Gebühr zu erlegen. Die Rückgabe der KeyCard und Zurückerhalt der Gebühr kann an jeder Bergbahn-Kasse, den Rückgabe-Automaten oder bei den OPOS-Partnern erfolgen.

Gültigkeit der Skipässe (= Fahrausweise)

1. Fahrausweise sind nicht übertragbar.

2. Der Betrieb der Anlagen, Saisonbeginn und Saisonende werden saisonal festgelegt und auf der Homepage veröffentlicht.). Die Betriebszeiten sind auf der Homepage der Bergbahn unter „www.kitzski.at/de/skigebiet-tirol/fahrplaene-betriebszeiten.html“ veröffentlicht bzw. hängen bei den jeweiligen Verkaufsstellen aus. Abweichungen durch unbeeinflussbare Umstände bleiben vorbehalten.

3. Bei Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Bergbahn ist immer ein gültiger Fahrausweis mitzuführen und ist dieser bei Aufforderung den Mitarbeitern der Bergbahn vorzuweisen, damit überprüft werden kann, dass die Nutzung der Beförderungsleistungen der Bergbahn zu Recht erfolgt.

4. Führt ein Kunde einen ermäßigten Fahrausweis (ohne Foto) mit, hat er bei einer Kontrolle einen Nachweis für das Vorliegen eines Ermäßigungsgrundes vorzulegen. Erbringt er diesen Nachweis nicht sofort oder längstens binnen 24 Stunden, wird der ermäßigte Fahrausweis ersatzlos eingezogen. In diesem Fall ist die Bergbahn auch berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zu verrechnen.

5. Im Regelfall beginnt die Gültigkeit der Fahrausweise am Tag der Ausstellung. Auf Wunsch können Fahrausweise auch im Vorverkauf erworben werden. Für Online-Tickets gelten „dynamische“ (veränderliche) Preise.

6. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer allein verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe die Freischaltung des Datenträgers nicht funktioniert.
Bei Inanspruchnahme der Neuausstellung, welche einen Kassavorgang notwendig macht, kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Bei Aufladung kann die gebuchte Leistung frühestens 60 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung in Anspruch genommen werden.

7. Fahrausweise für mehrere Tage gelten nur für aufeinanderfolgende Tage, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Gültigkeitsdauer festgesetzt ist (bspw. Wahlskipässe).

8. Sollte der Kunde - bei Fahrausweisen für mehrere Tage – einzelne Tage davon nicht in Anspruch nehmen wollen oder auf Grund von Umständen in seiner Sphäre nicht in Anspruch nehmen können, können diese Tage weder (anteilig) rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben werden.

9. Das (Winter)Wanderticket berechtigt zur Beförderung mit allen Seilbahnanlagen, die für den Fußgängerbetrieb zugelassen sind. Die Mitnahme von Wintersportgeräten jeglicher Art ist nicht zulässig.

Verlust, Umtausch

1. Nach dem Verlust eines Fahrausweises wird ausschließlich für KitzSki Cards ein Ersatzausweis ausgestellt, wofür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 zu entrichten ist. Der Ersatzausweis gilt für die nach Ausstellung verbleibende Vertragszeit. Die verloren gegangene Karte wird gesperrt.

2. Der Umtausch, die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer eines Fahrausweises ist nicht möglich.

Photocompare

1. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.
Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.

Rückerstattung, Betriebseinstellung, außerordentliche Zufälle

1. Ist der Kunde an einer (weiteren) Nutzung des Fahrausweises durch Unfall oder Krankheit gehindert, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung. Die Bergbahn kann jedoch, nach Maßgabe ihrer internen Richtlinien, eine anteilige Rückvergütung kulanzweise gewähren, wenn ein Attest eines niedergelassenen Arztes oder Krankenhauses vorgelegt wird. Das Attest muss bestätigen, dass der Kunde aufgrund von Unfall oder Krankheit für die restliche Gültigkeitsdauer des Fahrausweises keinen Wintersport mehr ausüben kann. Darüber hinaus ist eine Rückgabe des Fahrausweises vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erforderlich. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Für Tageskarten und Einzelfahrkarten (z.B. Fußgänger) besteht keine Möglichkeit der Rückerstattung.
Eine Rückvergütung von Winter-Saisonkarten nach dem 28.2. eines Kalenderjahres ist grundlegend ausgeschlossen.

2. Es besteht kein Anspruch auf eine – anteilige - Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise des Kunden und anderen, in seiner Sphäre liegenden Gründen für die Nichtbenutzung des Fahrausweises.

3. Es können nicht immer und jederzeit alle Anlagen/Pisten durchgehend geöffnet werden; dies war und ist seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr in jedem Skigebiet üblich und bekannt. Das Angebot an nutzbaren Anlagen kann sich sowohl täglich als auch im Laufe des Tages ändern. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot wird (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, an den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch im Internet ausgewiesen. Wenn die Ausübung des Wintersports in einem geringeren Umfang noch möglich ist, führt die Einschränkung des Angebots zu keinem Anspruch auf Reduktion oder Rückvergütung des für einen Skipass bezahlten Entgelts. Schadenersatzansprüche des Inhabers eines Skipasses aus diesen Gründen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Einschränkungen auf Grund einer Pandemie

1. Bekanntlich bestanden weltweit Beschränkungen und Einschränkungen auf Grund einer Pandemie, welche auch die Nutzung der Leistungen der Bergbahn einschränken könnten (zB Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Nachweis einer Impfung oder eines negativen Testergebnisses, Reduktion der Betriebszeiten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, etc.).

2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit wieder neue derartige Beschränkungen und Einschränkungen für die Nutzung der Leistungen der Bergbahn gesetzlich angeordnet werden können. Auch für diese Fälle besteht gegenüber der Bergbahn kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer des Tickets.

3. Die Einhaltung behördlich vorgeschriebener Maßnahmen (insbesondere der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 oder einer sonstigen Pandemie) als Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der Bergbahn liegt – sofern sich diese Maßnahmen an die Nutzer richten - ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen (zB Vorlage eines negativen Tests oder eines Impfnachweises, etc.) nicht einhalten können oder wollen und darf deshalb – aufgrund eines in seiner Sphäre gelegenen Umstandes - keine Beförderung erfolgen, kann der Kunde keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer geltend machen.

4. Sollte der Kunde einen Fahrausweis während einer behördlich angeordneten Schließung der Anlagen der Bergbahnen erwerben, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung.

Missbrauch

1. Die missbräuchliche Verwendung eines Fahrausweises (wie z.B. die unzulässige Weitergabe, Verwendung eines fremden Fahrausweises, Inanspruchnahme der Beförderungsleistung ohne Fahrausweis, etc.) führt zum sofortigen und entschädigungslosen Entzug sowie zur Verpflichtung zur Zahlung einer Pönale von mindestens
€ 200,-. Die Bergbahn behält sich in diesen Fällen auch vor, Strafanzeige zu erstatten.

Haftung

1. Die Bergbahn haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch das Verhalten Dritter entstehen, wenn diese Dritten nicht der Bergbahn zuzurechnen sind bzw. wenn diese nicht ihren Weisungen unterstehen.

2. Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der Anlagen und der geöffneten Pisten/Skirouten während der täglich bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen, daher bestehen vertragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahn nur für die Dauer dieser Betriebszeiten und für geöffnete Pisten/Skirouten.

3. Die Nutzung des freien Skiraums erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Im freien Skiraum erfolgen keinerlei Sicherungs- oder Markierungsmaßnahmen (wie zB Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc.). Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung der Bergbahn.

Verpflichtung der Vertragspartner

1. Der Kunde ist zur Einhaltung der FIS-Regeln verpflichtet.

2. Anordnungen der Bergbahn-Mitarbeiterinnen, des Info-Teams und der Pistenrettung sind Folge zu leisten, da diese der Sicherheit aller Benutzer des Skigebietes und der Vermeidung von Unfällen, Schäden, etc. dienen. Verantwortungsloses und ungebührliches Verhalten führen zum Verlust der Karte.

3. Die Ausübung des Skisportes ist nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt. Die Nichtbeachtung zieht eine Ahndung nach dem Forstgesetz nach sich. Ausgewiesene Schutzzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden.

4. Die Betriebszeiten sind unbedingt zu beachten. Nach Betriebsschluss ist eine Nutzung des Skigebietes nicht mehr zulässig. Während dieser Zeit finden die Präparierungen (insbesondere auch mit Hilfe von Seilwinden) statt und es besteht Lebensgefahr.

5. Gehen und Rodeln auf Pisten ist strengstens verboten. Fußgänger haben ausschließlich die ausgewiesenen Winterwanderrouten zu benützen. Überhaupt ist mit der Natur und Mitmenschen sowie bei Ausübung des Sports rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umzugehen. Dazu gehört auch das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zu Pistenmaschinen, Skidoos und Schneianlagen.

6. Jegliche Verunreinigung, Wegwerfen von Müll, Zigaretten etc. haben zu unterbleiben.

7. Im Falle eines Unfalles obliegt es der Entscheidung der Rettungsmannschaft, wie eine Versorgung und Rettungsmaßnahme vorzunehmen sind. Die Rettungsmannschaft ist berechtigt, Maßnahmen nach ihrer Entscheidung aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung im bestmöglichen Sinne des Verunfallten vorzunehmen. Die Kosten einer Bergung hat der Verunfallte zu tragen.

8. Die an allen Talstationen aushängenden Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten (laut den gesetzlichen Bestimmungen) für die Beförderung von Personen sowie für deren Verhalten im Bahnbereich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Beförderungsbedingung einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen hat haftungsrechtliche Folgen.

9. Sollte ein Kunde durch sein rücksichtloses oder gefährliches Verhalten die körperliche Unversehrtheit anderer Kunden oder von Mitarbeitern der Bergbahn (insbesondere bei der Benützung der Pisten oder durch die Missachtung von Sperren) gefährden, so kann die Bergbahn diesen Kunden – zum Schutz anderer Kunden oder der Mitarbeiter - von der weiteren Beförderung ausschließen, wenn er sein Verhalten trotz entsprechender Abmahnung fortsetzt.

Regelungen und Bestimmungen zum Kauf von Gutscheinen und Tickets im Online-Shop

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen von Tickets, Gutscheinen sowie auf die elektronische Speicherung von Zugangsberechtigungen auf berührungslosen Datenträgern, insbesondere auf sogenannten KeyCards („Produkte“) oder Mobiletickets (Handy), die im KitzSki Ticket-Webshop („Webshop“) über die Webseite https://www.kitzski.at/ und über die KitzSki App angeboten und vertrieben werden.

1.2. Die Bergbahn Aktiengesellschaft Kitzbühel, FN 32753t, Hahnenkammstraße 1a, 6370 Kitzbühel ist Anbieterin des Webshops und Verkäuferin der Produkte im Webshop („Anbieter“).

2. Geltungsbereich

2.1. Diese AGB sind anwendbar, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handelt („Kunde“).

2.2. Zum Einkauf im Webshop sind nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt.

3. Änderungen der AGB

3.1. Dem Anbieter bleibt die Änderung dieser AGB vorbehalten. Für den Verkauf und die Lieferung von Produkten gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden jeweils geltenden AGB.

4. Kundenkonto

4.1. Zur Bestellung von Produkten hat der Kunde im Webshop ein Kundenkonto anzulegen. Die Erstellung des Kundenkontos erfordert die Angabe der folgenden Informationen durch den Kunden:
4.1.1. Vorname;
4.1.2. Nachname;
4.1.3. Adresse;
4.1.4. Geburtsdatum;
4.1.5. Informationen zu den vom Kunden gewählten Zahlungsarten;
4.1.6. E-Mail-Adresse;

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden, haftet dieser für alle dem Anbieter daraus entstehenden Kosten und Schäden.

5. Bestellung, Buchungsbestätigung, Versandbestätigung

5.1. Die im Webshop abgebildeten Produkte und Preisangaben stellen eine Einladung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot über den Erwerb der Produkte an den Anbieter zu richten. Durch Betätigen des Buttons mit dem Text „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einem vergleichbaren Inhalt durch den Kunden wird die verbindliche Bestellung an den Anbieter übermittelt („Bestellung“).

5.2. Nach Prüfung der Verfügbarkeit sowie der angegebenen Zahlungsdaten des Kunden durch den Anbieter übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Bestätigung der Bestellung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse („Buchungsbestätigung“).

5.3. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter über die vom Kunden getätigte Bestellung kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande („Vertragsabschluss“).

5.4. Bei Auswahl der Versandart „Postversand“ übermittelt der Anbieter dem Kunden zusätzlich eine Versandbestätigung per E-Mail, sobald die Produkte versendet wurden („Versandbestätigung“).

5.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm im Rahmen einer Bestellung angegebenen Informationen, insbesondere die Daten gemäß Punkt 4.1, zutreffend, richtig und aktuell sind. Der Kunde hat dem Anbieter Änderungen dieser Informationen unverzüglich bekannt zu geben.

5.6. Die vom Kunden bestellten Produkte gehen erst bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten (insbesondere Versandkosten) in das Eigentum des Kunden über.

5.7. Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach Vertragsabschluss eine elektronische Rechnung.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Alle im Webshop angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer, jedoch exklusive Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die jeweils anfallenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung im Bestellprozess angezeigt und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

6.2. Die Bezahlung im Webshop kann über die folgenden Zahlungsarten erfolgen:
6.2.1. Kreditkarte;
6.2.2. IDEAL;
6.2.3. EPS-Sofortüberweisung;
6.2.4. Google Pay;
6.2.5. Apple Pay.

6.3. Dem Anbieter bleibt die Änderung der Zahlungsarten vorbehalten. Dem Anbieter ist es vorbehalten, bestimmten Kunden und für bestimmte Produkte unterschiedliche Zahlungsarten anzubieten.

6.4. Der Kaufpreis ist mit Vertragsabschluss fällig.

6.5. Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises in Verzug gerät, werden Zinsen in Höhe von 4 % p.a vereinbart. Für Mahnungen durch den Anbieter wird ein angemessener Betrag, höchstens jedoch EUR 10,00 verrechnet.

7. Bestellmodalitäten

7.1. Beim Erwerb von Dauerkarten ist vom Kunden ein aktuelles Foto im Webshop hochzuladen.

7.2. Bis zur Aushändigung des Tickets dient die dem Kunden übermittelte Buchungsbestätigung als alleiniger Nachweis einer ordnungsgemäß getätigten Buchung.

8. Erwerb von KeyCards

8.1. Beim erstmaligen Erwerb von Zugangsberechtigungen auf berührungslosen Datenträgern, insbesondere auf sogenannten KeyCards („KeyCards“), ist die Abholung der KeyCard an den Verkaufsstellen des Anbieters gegen Vorlage der Buchungsbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.

8.2. Bei der Ausgabe des Tickets mittels Keycard ist eine Depotgebühr von EUR 2,00 zu entrichten, die nicht im Kaufpreis enthalten ist. Diese Depotgebühr wird dem Kunden bei Rückgabe einer funktionsfähigen und unbeschädigten KeyCard vollständig rückerstattet. Eine Rückgabe ist ausschließlich an den Verkaufsstellen des Anbieters möglich.

8.3. Will der Kunde eine bestehende KeyCard für eine neue Zugangsberechtigung verwenden, so hat er bei der Bestellung die Datenträgernummer der vorhandenen KeyCard anzugeben. Die gebuchte Leistung ist innerhalb weniger Sekunden nach Zugang der Buchungsbestätigung nutzbar.

8.4. Bei Verlust einer KeyCard stellt der Anbieter gegen Nachweis der ursprünglichen Buchung eine Ersatz-KeyCard aus. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 zuzüglich der Depotgebühr von EUR 2,00 verrechnet.

9. Versand

9.1. Sofern im Webshop vorgesehen, stehen dem Kunden die im Bestellprozess angegebenen Versandarten zur Verfügung.

9.2. Die vom Anbieter angegebenen Lieferzeiten richten sich nach den Angaben des beauftragten Versanddienstleisters und sind unverbindlich. Die Lieferzeit beträgt in der Regel fünf Werktage ab Vertragsabschluss.

9.3. Ist die Nichteinhaltung des Zustellungstermins auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen, zurückzuführen, so verlängert sich der Zustellungstermin jedenfalls angemessen für die Dauer des Hindernisses. Der Anbieter wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände ehestmöglich mitteilen, ohne dass der Kunde aus der Unterlassung der Mitteilung Ansprüche ableiten kann.

9.4. Wenn der Anbieter die Produkte versendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte auf den Kunden über, wenn die Produkte beim Kunden oder bei einem vom Kunden bestimmten Dritten abgeliefert werden, wobei der Beförderer der Waren nicht „Dritter“ in diesem Sinne ist.

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung zu übernehmen. Gerät der Kunde mit der Annahme der Produkte in Verzug, so kommt es zum Gefahrenübergang auf den Kunden sowie zum Beginn des Laufs der Gewährleistungsfrist für die Leistung des Anbieters.

9.6. Erfüllungsort in Zusammenhang mit der Leistung des Anbieters ist der Ort der Ablieferung der Produkte beim Kunden oder bei einem vom Kunden bestimmten Dritten, wobei der Dritte nicht Beförderer der Waren sein darf.

10. Gutscheine

10.1. Gutscheine können – je nach gewählter Versandart – entweder unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung vom Kunden heruntergeladen und ausgedruckt oder zusätzlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

10.2. Gutscheine können ausschließlich für die Leistungen des Anbieters eingelöst werden. Die Einlösung der Gutscheine erfolgt ausschließlich an den Verkaufsstellen des Anbieters.

10.3. Jeder Gutschein ist mit einem fälschungssicheren Code versehen. Unabhängig von der Anzahl etwaiger Ausdrucke ist eine einmalige Einlösung möglich.

10.4. Bei Verlust eines Gutscheins erfolgt kein Ersatz.

10.5. Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der konsumierten Leistung, so bleibt der Restwert als Guthaben am Gutschein bestehen. Eine Barauszahlung des Restwertes ist ausgeschlossen.

10.6. Das Entgelt für Gutscheine enthält keine Umsatzsteuer. Die steuerliche Behandlung erfolgt erst bei Einlösung des Gutscheins und Erbringung der Leistung.

10.7. Auf dem Gutschein angebrachte Widmungen sind unverbindlich. Maßgeblich ist der vom Kunden bezahlte Betrag.

10.8. Gutscheine sind, sofern nicht ausdrücklich eine kürzere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde, 30 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum des Anbieters.

12. Gewährleistung

12.1. Für den Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist der Anbieter berechtigt, die Produkte zu verbessern oder auszutauschen.

12.2. Der Anbieter kann verlangen, dass der Kunde die mangelhaften Produkte, soweit ihm dies zumutbar ist, an den Anbieter übersendet. In diesem Fall trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung sowie die Gefahr des Transports.

13. Haftung und Schadenersatz

13.1. Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, Gewinnentgang, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

13.2. Haftungsbeschränkende oder -ausschließende Bestimmungen dieses Punkts 13 gelten nicht, sofern und soweit seitens des Anbieters grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

14. Rückvergütung

14.1. Besteht seitens des Anbieters Leistungsbereitschaft, so besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückvergütung bei äußeren, außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Umständen, insbesondere bei Schlechtwetter, unvorhergesehener Abreise des Kunden, Krankheit des Kunden, Lawinengefahr, Überfüllung, Ausfall oder Betriebsunterbrechung einzelner Anlagen, behördlichen Sperren oder vergleichbaren Ereignissen.

14.2. Macht der Kunde aus Gründen, die seiner Sphäre zuzurechnen sind, von erworbenen Produkten keinen Gebrauch, bleibt der Vertrag aufrecht; der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet.

14.3. Bei Skiunfällen des Kunden kann eine Rückvergütung nach Maßgabe der Kulanz des Anbieters erfolgen; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

15. Widerrufsbelehrung

15.1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

15.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde die Buchungsbestätigung per E-Mail erhält, sohin ab Vertragsabschluss. Beim Warenkauf beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat oder bei einer Teillieferung an dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

15.3. Dem Kunden steht gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG kein Rücktrittsrecht zu, bei Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Anbieter mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

15.4. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

15.5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

15.6. Folgen des Widerrufs

15.6.1. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der Anbieter dem Kunden alle Zahlungen, die dieser vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Anbieter angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelt berechnet. Der Anbieter kann die Rückzahlung verweigern, bis dieser die Waren zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

15.6.2. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde den Anbieter über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Anbieter zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

15.6.3. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

15.6.4. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

16. Zutrittskontrolle/Photocompare

16.1. Zum Zweck der Zutrittskontrolle wird beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes ein Referenzfoto des Ticketinhabers/der Ticketinhaberin angefertigt. Bei jedem weiteren Durchschreiten eines solchen Drehkreuzes wird ein Kontrollfoto erstellt. Das Referenzfoto wird im Anschluss mit den Kontrollfotos zur Überprüfung der Zutrittsberechtigung abgeglichen.

16.2. Das Referenzfoto wird unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gelöscht, die Kontrollfotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Drehkreuzdurchgang. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert.

16.3. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses der Verantwortlichen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO), die unzulässige Weitergabe von Liftkarten zu verhindern, da diese vertraglich ausdrücklich untersagt ist.

17. Allgemeine Bestimmungen

17.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

17.2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht. Der Kunde ist auch berechtigt, an seinem Wohnsitz Klage zu erheben.

17.3. Der Kunde darf mit Forderungen gegen Ansprüche des Anbieters nur aufrechnen, wenn die Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen stehen, anerkannt wurden oder gerichtlich festgestellt sind.

17.4. Der Anbieter behält sich vor, Tickets, Gutscheine oder sonstige Produkte in Fällen von Missbrauch, Manipulation oder betrügerischer Verwendung im Rahmen der automationsunterstützten Verarbeitung zu sperren.

17.5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Änderungen seiner Anschrift bekannt zu geben. Gibt der Kunde eine Änderung der Anschrift nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift versendete Erklärung des Anbieters dennoch als zugegangen.

17.6. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

17.7. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz („AStG“) verpflichtet.

17.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für unbeabsichtigte Vertragslücken.

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